Wohnungsberechtigungsschein (B-Schein)

Für die Anmietung von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein, der sogenannte „B-Schein“, erforderlich. 

Antragsformulare und Beratung erhalten Sie beim Landkreis Ammerland.
 
Landkreis Ammerland
Amt für besondere soziale Leistungen
Ammerlandallee 12

26655 Westerstede
Tel: 04488 – 564610