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Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiefelstede Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

10. 04. 2024

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes - Runde 4 (Fortschreibung Runde 3) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Wiefelstede zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4) liegt in der Zeit vom 12. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 24, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf kann ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplanes - Runde 4 (Fortschreibung Runde 3) unberücksichtigt bleiben.

Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich nachrichtlich im Internet auf www.wiefelstede.de unter den Pressemitteilungen veröffentlicht.

Wiefelstede, den 10.04.2024            Pieper, Bürgermeister

 
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