Startseite     Impressum     Datenschutz
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen, die aus eigenen Kräften und Mitteln zwar das eigene, aber nicht das Existenzminimum ihrer unter 25-jährigen Kinder (in ihrem Haushalt) decken können, erhalten eventuell Kinderzuschlag. Dies gilt nicht für Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II. Nähere Auskünfte und Anträge bei der
 
Familienkasse der Agentur für Arbeit

Stau 70

26122 Oldenburg

Telefon: 0441 - 228 - 0
 
Anträge auch Online bei der Agentur für Arbeit unter

Online-Rathaus
 

Hier können Sie die online verfügbaren Dienstleistungen suchen und durchführen. 

 

Link zum Online-Rathaus

 
Aktuelles
 
 
Informationen