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Aufstellung des Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“

26. 07. 2023

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die
Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Wiefelstede“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Ziel der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie und somit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der sachliche Teilflächennutzungsplan soll eine Steuerungswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

 

In der Sitzung am 26.06.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschlossen, den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ öffentlich auszulegen. Die Unterlagen des Teilflächennutzunsplanes „Windenergie Wiefelstede“ einschl. der Begründung liegen in der Zeit vom 03.08.2023. bis einschl. 04.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer, 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Anregungen/Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). (Auch online unter der o.g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Zu den Planungen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

 

Landkreis Ammerland (Untere Landesplanungsbehörde: Vorranggebiete Wald, Landesraumordnungsprogramm, Vorranggebiete Natura 2000, Vorranggebiete Biotopenverbund; Untere Wasserbehörde: Belange Gewässer und Ufer, Verbandsgewässer II. und III. Ordnung, keine Altlasten vorhanden; untere Bauaufsichtsbehörde – Immissionsschutz: Immissionsschutz Mindestabstände; untere Denkmalschutzbehörde: Beteiligung des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauleitplanung: optisch bedrängende Wirkung Schutzanspruch für Wohnnutzungen innerhalb Gewerbe- und Industriegebiete, Beachtung der TA-Lärm und der Rechtsprechung, Untere Naturschutzbehörde: Hinweise auf artenschutzrechtliche (faunistische) Belange und Gewässerschutz (Retentionsräume):  Südender Leke (Verbandsgewässer), Landschaftsrahmenplan 2022, Wapel Gewässer II. Ordnung, LBEG 2018, Erdniedermoor, Halfsteder Bäke, Gewässer II.Ordnung der Ammerländer Wasseracht, Waldstandorte, FFH Gebiet Mansholter Holz, Schippstroth, Wallheckenschutz

Ammerländer Wasseracht: Betroffenheit Verbandsgewässer, Hinweis auf Bauverbotszonen, Konkrete Prüfung in Genehmigungsverfahren

Gemeinde Rastede: Geräuschimmissionen der Windenergieanlagen in Bezug auf das angrenzende Gewerbegebiet

Nds. Landesamt für Denkmalpflege: Hinweise auf Notwendigkeit denkmalrechtliche Genehmigungen, Betroffenheit von teilweise Erdhochmoorflächen, Erfordernis von Prospektionen vor Beginn der Baumaßnahme, Meldepflicht bei Bodenfunden

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Luftfahrt: Beeinträchtigung Flugsicherheit

Nds. Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr: Hinweise zu straßenbaurechtlichen Vorgaben

TenneT TSO GmbH: Verweis auf Raumordnungsverfahren für Trassenbau und Ertüchtigung,

Nds. Landesforsten, Forstamt Neuenburg: Wald als Nutz-, Schutz und Erholungsfunktion, indirekte Betroffenheit von Waldflächen, Anregung Vorsorgeabstände vom Turm der WEA zur Waldaußengrenze von 200 m

 

Weiterhin liegen weitere Stellungnahmen und Hinweise von privaten Einwender/innen vor:

 

Artenschutzrechtliche sowie faunistische Belange, Habitatsentwertungen , immissionsschutzrechtliche Belange, Auswirkungen, Schattenwurf und Infraschall, Wertverluste, Klimaschutz, WEA in der Nähe vom Landschaftsschutzgebiet „Bäkental, der Halfsteder, Bokeler und Nutteler Bäke, Mansholter Holz und Schippstroth“, WEA im Wald, Schutz der Wohnnutzungen, Teilbereich der Planung betrifft die Südender Leeke und der Wapel

 

Weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Landesraumordnungsprogramm, Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiefelstede, Standortkonzept der Gemeinde Wiefelstede, Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche Boden, Wasser, Klima, Luft Landschaftsbild, Mensch, Kultur und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern, Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung in Bezug auf die vorgenannten Schutzgüter, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Zu jedem Teilbereich werden Aussagen getroffen zu den Zielen des Umweltschutzes, Faunistische Untersuchungen

 

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zwecke des Bauleitverfahrens.

 

26215 Wiefelstede,  den 26.07.2023                                                               Pieper, Bürgermeister

 

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