Hilfe zur Pflege
Der Bereich Hilfe zur Pflege wird überwiegend durch die im SGB XI geregelte soziale Pflegeversicherung abgedeckt. Die Leistungen nach dem SGB XI stellen eine Grundsicherung dar, die nicht in allen Fällen bedarfsdeckend ausgestaltet ist. Sie haben deshalb häufig nur einen entlastenden Charakter und müssen durch Eigenmittel aufgestockt werden.
Die einzelnen Leistungen nach dem SGB XI finden Sie hier.
Sollten Sie nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen, können Sie im Fachdienst „Soziale Hilfen“ im Rathaus 2, in der Kirchstraße 10, einen Antrag auf bedarfsdeckende Hilfen stellen.
Buchstaben A – Kq | Zimmer 1 | Telefon: 04402-965253 |
Buchstaben Kr – Z | Zimmer 2 | Telefon: 04402-965252 |