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Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen, die aus eigenen Kräften und Mitteln zwar das eigene, aber nicht das Existenzminimum ihrer unter 25-jährigen Kinder (in ihrem Haushalt) decken können, erhalten eventuell Kinderzuschlag. Dies gilt nicht für Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II. Nähere Auskünfte und Anträge bei der
 
Familienkasse der Agentur für Arbeit

Stau 70

26122 Oldenburg

Telefon: 0441 - 228 - 0
 
Anträge auch Online bei der Agentur für Arbeit unter

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