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Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Planung ist ein dynamischer Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden. Neben der Abwägung unterschiedlicher Interessen, ist die Teilhabe der Bürgerschaft und gesellschaftlicher Gruppen, die Mitwirkung an Planungsprozessen ein weiteres wesentliches Element der räumlichen Planung.

Das Baugesetzbuch sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und Gestaltung der Gemeinde in zwei Foren vor:

  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
    Hiernach hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung einer Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig anzuzeigen. Die Öffentlichkeit soll die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung gegeben werden. Die Termine und Orte einer solchen Beteiligung werden öffentlich bekannt gemacht.

 

  • Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
    Die Entwürfe der Bauleitpläne werden im Dienstgebäude der Gemeinde Wiefelstede für die Dauer von einem Monat ausgelegt. In dieser Zeit kann jedermann die Pläne einsehen und Anregungen und Bedenken zur Planung äußern. Die Auslegung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
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