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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp - Nord“

29. 11. 2018

B e k a n n t m a c h u n g

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp - Nord“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp - Nord“
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 17.09.2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den
oben genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser
liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 7. Dezember 2018 bis einschließlich 11. Januar 2019 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 29 II verfügbar:

  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Verkehrs- und Gewerbelärm, Geruchsimmissionen)
  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Erhöhung des Versiegelungsgrades und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund und Wasserabfluss, auf das Landschaftsbild, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel, Amphibien und Fledermäuse - Aussagen zum Landschaftsverbrauch, Gewässer-, Grundwasser- und Klimaschutz, Luft, Trinkwasserschutzgebiet „Alexandersfeld“)
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Wallheckenschutz, Schutz der Gehölze)

Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:

  • Landschaftsrahmenplan und Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland
  • Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 14.12.2016
  • Schalltechnisches Gutachten vom 09.08.2018
  • Entwässerungskonzept vom 01.10.2018
  • Erschließungskonzept vom November 2018

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landkreis Ammerland, 20.10.2017 (Lärmschutz, Entwässerung, Wallheckenschutz, Kompensation, Festsetzung der privaten und öffentlichen Grünflächen)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 24.10.2017 (Geruchsimmissionssituation, externe Kompensation)
  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 25.10.2017 (Anbauverbotszone an L 824)
  • Haaren-Wasseracht, 26.10.2017 (ganzheitliches Oberflächenentwässerungskonzept für den Norden Metjendorfs)
  • OOWV, 27.10.2017 (Trinkwasserversorgung, kommunale Löschwasserversorgungspflicht, Schutz der Versorgungsanlagen)
  • EWE WASSER GmbH, 19.10.2017 (Abwasserbeseitigung)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 29.09.2017 (Kampfmittelbelastung)

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Heidkamp.

 

Geltungsbereich: siehe Foto oben

 

 

Wiefelstede, den 29.11.2018            Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Bebauungsplan Nr. 29 II

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