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Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Halsbek

04. 09. 2020

Das Flurbereinigungsverfahren Halsbek wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgeset-zes vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes zum Flurbereinigungsverfahren Halsbek einschließlich seiner Nachträge 1 bis 3 ist erfolgt.
2. Die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die in dem Flurbereinigungsverfahren Halsbek hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Halsbek bleibt zunächst noch als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen.

 

Begründung
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Halsbek ist einschließlich seiner Nachträge 1 bis 3 vollständig ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen 1 bis 3 genannten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Ersuchen auf Berichtigung der betroffenen Grundbücher wurden gestellt.
Die Teilnehmergemeinschaft des v. g. Flurbereinigungsverfahrens bleibt aufgrund von zwar erhobenen jedoch noch nicht beglichenen Zahlungsforderungen zunächst bestehen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg sowie im Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hinweise
1. Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
2. Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Stadt Westerstede einsehen:
• Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist.
• Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und 2 Teilnehmerverzeichnis-
se (alphabetisch und nach Ordnungsnummern)
• Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seines Nachtrages, die auf Dauer von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden.
• Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung.
Im Auftrage
(Budelmann)

 

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.
Gemeinde Bad Zwischenahn, Der Bürgermeister, Dr. Schilling 

Gemeinde Bockhorn, Der Bürgermeister, Krettek

Gemeinde Wiefelstede, Der Bürgermeister,Pieper
Gemeinde Apen, Der Bürgermeister, Huber 

Gemeinde Edewecht, Die Bürgermeisterin, P. Lausch 

Gemeinde Zetel, Der Bürgermeister, Lauxtemann
Stadt Westerstede, Der Bürgermeister, Rösner

 
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