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Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, an der Bäke“ - mit örtlichen Bauvorschriften

27. 02. 2023

B e k a n n t m a c h u n g

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, an der Bäke“ - mit örtlichen Bauvorschriften

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „An der Bäke“ als Maßnahme der Innenentwicklung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o. g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 mit örtlichen Bauvorschriften liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 08. März 2023 bis einschließlich 11. April 2023 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der bisher unbebauten Flächen östlich der Hauptstraße/An der Bäke. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 sollen die Verkehrsflächen geändert werden, da die bisher vorgesehenen Flächen für die Erschließung nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Bild zur Meldung: B-Plan Nr. 144

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