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Bekanntmachung Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“

27. 01. 2024

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB zur Ausweisung von „Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie“ mit gleichzeitigem Regelausschluss der Nutzung Windenergie im Außenbereich außerhalb der dargestellten Sonstigen Sondergebiete gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das Gemeindegebiet Wiefelstede.

 

Der Landkreis Ammerland hat den vom Rat der Gemeinde Wiefelstede mit Feststellungsbeschluss vom 18.12.2023 beschlossen Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ mit Verfügung vom 23.01.2024 (Az.: 63-Wi-Teil F-Pl.Wind/2023) genehmigt.

 

Der Gestaltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Wiefelstede. Mit dem Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zur Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vom Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB Gebrauch gemacht. Außerhalb der in diesem Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dargestellten Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich daher in der Regel öffentliche Belange entgegen. Die Sonstigen Sondergebiete zur Nutzung der Windenergie sind im nachfolgenden Kartenausschnitt als Teilbereiche 1 bis 7 bezeichnet.

 

In Ergänzung dazu werden die einzelnen Teilbereiche 1 bis 7 mit den Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie nachfolgend jeweils noch in Detailausschnitten dargestellt:

 

Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wird der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wirksam. Jedermann kann den Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede – Zimmer 23 -, Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede, einsehen. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Pieper, Bürgermeister                                             27.01.2024

 
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