Startseite     Impressum     Datenschutz
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Planung ist ein dynamischer Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden. Neben der Abwägung unterschiedlicher Interessen, ist die Teilhabe der Bürgerschaft und gesellschaftlicher Gruppen, die Mitwirkung an Planungsprozessen ein weiteres wesentliches Element der räumlichen Planung.

Das Baugesetzbuch sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und Gestaltung der Gemeinde in zwei Foren vor:

  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
    Hiernach hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung einer Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig anzuzeigen. Die Öffentlichkeit soll die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung gegeben werden. Die Termine und Orte einer solchen Beteiligung werden öffentlich bekannt gemacht.

 

  • Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
    Die Entwürfe der Bauleitpläne werden im Dienstgebäude der Gemeinde Wiefelstede für die Dauer von einem Monat ausgelegt. In dieser Zeit kann jedermann die Pläne einsehen und Anregungen und Bedenken zur Planung äußern. Die Auslegung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
Online-Rathaus
 

Hier können Sie die online verfügbaren Dienstleistungen suchen und durchführen. 

 

Link zum Online-Rathaus

 
Aktuelles
Informationen
 

Erarbeitung Klimaschutzkonzept

Klimaschutz

 

Abfuhrkalender 2024

Zum Abfuhrkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs

 

ÖPNV

Weitere Informationen

 

Schadensmelder

Hier gelangen Sie zur Schadensmeldung