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Bürgergeld

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben zum einen erwerbsfähige Personen. Das sind Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Sie müssen außerdem Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag) erhält.

Erwerbstätige Personen können auch hilfebedürftig sein, etwa, wenn sie nur ein so geringes Erwerbseinkommen erzielen, dass sie ohne das Bürgergeld als zusätzliche staatliche Sozialleistung nicht ihren Lebensunterhalt sicherstellen könnten. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I mit nur geringem Arbeitslosengeld können einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10

Buchstaben A  -  Kq

Zimmer 1

Telefon : 04402/965-253

Buchstaben Kr  -  Z

Zimmer 2

Telefon : 04402/965-252

 

Fragen und Antworten zum Bürgergeld auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

 

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