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Lärmschutz

Lärmaktionsplan

 

Lärm kann zu einer Belastung werden. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, ist die Gemeinde nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzulegen. In dieser Kartierung erfolgt die Bewertung und darauf die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Zudem ist die Gemeinde verpflichtet, einen auf die Kartierung aufbauenden Lärmaktionsplan zu erstellen.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiefelstede wurde nach einer Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und einer öffentlichen Auslegung im Rathaus nach einer vorherigen ausführlichen Vorstellung der Planinhalte in einer Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 17.12.2018 vom Rat beschlossen.
 

 

Lärmaktionsplan (Runde 3)

Lärmaktionsplan (Runde 4)

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